Bestandsaufnahme am Beispiel einer Eisenbetonrippendecke.
Aufstockung eines bestehenden zweigeschossigen Fabrikgebäudes aus dem Jahr 1897.
Deckenplan:
Die Decken über 1. OG und 2. OG. wurden als Eisenbetonrippendecke ausgeführt
Werkplan vom Oktober 1934
Grundlagen:
DIN 4102 vom August 1934 + Bauordnung
Die allgemeine Bauordnung I. Königlich Allerhöchste Verordnung, die Bauordnung betreffend vom 17. Februar 1901. (siehe Bestandsschutz)
Original Parkettboden aus dem Jahr 1934.
Eisenbetonrippendecke Oberseite:
Stahlträger (Hauptträger HEB 320) und Deckenelemente (Eisenbetonhohldielen auf Nebenträger gelagert) mit Brandschutzbekleidung auf der Deckenoberseite. Der Parkettboden hat nach 90 Jahren ausgedient und wird durch einen Estrichbeton ersetzt. Die Anforderung an die Deckenoberseite wird somit erfüllt.
Eisenbetonrippendecke Unterseite:
Nebenträger mit Putzdeckung 1cm unter und 2,5cm über Gewebe. Das Putzgewebe ist nach 90 Jahren rostfrei, was auf eine entsprechende Qualität des Deckenputzes hinweist.
Auszug aus der DIN 4102 vom August 1934.
Der Putz an der Deckenunterseite entspricht nicht der heutigen Norm aufgrund seiner Zusammensetzung. Im Zuge der Sanierung und der neuen Nutzung sollte hier zuerst der Eintrag der neuen Brandlasten geprüft werden.
Längs- und Querschnitt Eisenbetonrippendecke.
Im Zuge von Sanierungsmaßnahmen oder Umbauten um Bestandsgebäude für Mitarbeiter angenehm oder Kunden attraktiv zu gestalten erledigen sich Anforderungen an den Brandschutz oft von selbst.
Informationen zu Holzbalkendecken folgen....








