Bauen im Bestand - eine Zeitreise
Gegenstand der Bestandsaufnahme:
1897 Bau der Fabrik mit Verwaltungsbau EG + DG
1922 geplante Aufstockung des Verwaltungsbaus EG +1.OG +2.OG + DG
1934 Aufstockung des Verwaltungsbaus über EG +1.OG + 2.OG + DG (Tragwerk)
Dargestellt wird die Holzbalkendecke aus dem Jahr 1897 über EG des Verwaltungsbaus der ehemaligen Fabrik, sowie die Konstruktion der Decken der Aufstockung aus dem Jahr 1934.
Lösungsansätze:
Bestandsschutz,
Erneuerung bzw. Ertüchtigung der Decken,
Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften,
Prüfen der Einstufung der Gebäudeklasse
1897:
Tekturplan des Kopfbaus, Erd- und Dachgeschoss, aus dem Jahr 1897, damals noch Fertigungsbereich.
Ausführung der Decke über EG als Holzbalkenkonstruktion mit Lichtschächten, gehalten durch ein doppeltes Hängewerk im Dachstuhl und einem Auflager in Raummitte.
Anmerkung: Trennwand (Brandwand) zwischen Verwaltungsbau und Produktionsstätten d=56cm, Blockverband mit beidseitig 2-3 cm Kalkputz.
Errichtet auf der Grundlage der Bayerischen Bauordnung für die Landesteile rechts des Rheins mit Ausnahme der Haupt- und Residenzstadt München vom 31. Juli 1890.
1913:
Geplante Aufstockung des Kopfbaus aus dem Jahr 1913, die nicht ausgeführt wurde.
Die allgemeine Bauordnung I. Königlich Allerhöchste Verordnung, die Bauordnung betreffend vom 17. Februar 1901.
Auszug aus der allgemeinen Bauordnung: „Die Abtheilung der Gebäude in Stockwerke muß in vollkommen sicherer Weise durch Einwölbung oder entsprechend starker Balkenlagen geschehen.“
Ausführung auf Plan: "Alle Balken und Eisenträger sind feuersicher mit Rabitz ummantelt."
Definition feuerhemmend und feuerbeständig erfolgt erst mit Einführung der DIN 4102 im Jahr 1934.
1934:
Überbauung des Kopfbaus aus dem Jahr 1897 wahrscheinlich bei laufendem Betrieb.
Die Decke über EG blieb als Holzbalkendecke bestehen.
Die Decken über 1.OG und 2.OG wurden als Eisenbetonrippendecke ausgeführt.
Die Nutzung:
EG: Kontor, Packraum, Lager
1.OG: Verwaltung
2.OG: Schuhlager
Aufstockung des Kopfbaus im Jahr 1934
Bayerische Bauordnung, Fassung 1901
DIN 4102 v. August 1934, Blatt 1, Begriffsbestimmungen:
erstmals Klassifizierung der Bauteile,
brennbar, schwer brennbar, nichtbrennbar bzw.
feuerhemmend, feuerbeständig, hochfeuerbeständig
Decke über EG: Holzbalkendecke
Decke über 1.OG: „Eisenbetonrippendecke“
Decke über 2.OG: „Eisenbetonrippendecke“
Tragwerk: doppeltes Hängewerk – dadurch aktuell Brandschutzanforderungen an die Dachkonstruktion
Es existieren ausschließlich Pläne von den Decken über 1.OG und 2.OG.
derzeitige Einstufung des Gebäudes: Gebäudeklasse 5. Sonderbau
Tragende Teile der Decken über EG:
Die Holzbalken der Decke sind aus dem Jahr 1897.
Die Ertüchtigung als Holz-Beton-Verbunddecke ergäbe eine Belastung von bis zu 5 kN/m².
Tragende Teile der Decken über 1. OG und 2. OG:
Schmale I-Träger (NP) mit 14% inneren geneigten Flanschenflächen
NP 26 | =260 | b=113 | t=14,10 | s=9,40 |
Ap/V dreiseitig 118,76 m-1
EN 10024 (DIN 1025 Bl.1)
Ahnert/Krause S. 143 (1)
„(P)“ Peiner parallelflanschiger Breitflanschträger 1914 entwickelt und patentiert
Breiter Träger: HE-B (IPB) 320
h=320 | b=300 | t=20,5 | s=11,5 |
Ap/V dreiseitig 58,39 m-1
Ahnert/Krause S. 143 (3)
Der Begriff "Eisenbetonrippendecke" wie in den Plänen angegeben, ähnelt nach den Vorgaben von Ahnert/Krause, eher einer Massivdecke mit eingelegten Vollplatten. Die Vollplatten sind in die Nebenträger NP 26/I260 eingelegt, welche auf die Hauptträger P 32/HEB 320 aufliegen. Die Hauptträger werden durch ein doppeltes Hängewerk gehalten.
Draufsicht Decke 1. OG:
Oberseite Träger HEB 320 mit "brandschutztechnischer" Bekleidung, ebenso wie die Deckenoberseite.
Balkenlage, nicht tragend, auf Decke aufliegend mit nicht brennbarer Schüttung.
Deckenaufbau:
22 mm Parkettboden
26 mm Unterkonstruktion "Rauhspundbretter"
14 cm Balkenlage, nicht tragend,
Schüttung, nicht brennbar
30 mm Korkplatten, brandschutztechnische Abschirmung (rot)
50mm Betondeckung
12 cm eingelegte Vollplatten
35 mm Kalk- Gipsputz
Deckung der Flanschflächen 3,5 cm mit eingelegtem Drahtgewebe. Das Drahtgewebe und die Befestigungsanker sind nach 90 Jahren nahezu frei von Rost. Die Decke wurde in den 1934er Jahren feuerbeständig errichtet.
Vergleich zu heutigen Anforderungen: Bekleidungen aus Kalkzementmörtel oder aus Gipskalkmörtel nach DIN EN 13279-1 in Verbindung… .
Anforderung feuerbeständig wären heute aufgrund der Zusammensetzung des deckenunterseitigen Putzes nicht erfüllt.
Fazit:
Bei Entstehung eines Brandes im Dachgeschoss wäre innerhalb kürzester Zeit die Standsicherheit des Gebäudes gefährtet.
Variante 1) Bekleidung der Tragkonstuktion mit Brandschutzputz
Variante 2) Im Zuge der Umbaumaßnahmen der Einbau von tragenen Wänden und Stützen EG und 1. OG zur Eliminierung des Dachtragsystems.
- Einstufung in die Gebäudeklasse 4 (NE < 400m²).
- Ausführung der Holzbalkendecke über EG als Holz-Beton-Verbunddecke.
- Fußbodenaufbau (Estrich) erüllt die brandschutztechnischen Anforderungen. (bestehender Parkettboden, 90 Jahre, hat seinen Zweck erfüllt)...