25.April 1919 | Erlass über baupolizeiliche Bestimmungen über Feuerschutz des Reußischen Ministeriums für Volkswohlfahrt |
1934 | Brandschutztechnische Klassifikationen in Deutschland nach DIN 4102 |
Mitte 70er Jahre | umfassende Erweiterungen z.B. im Bereich der Feuerschutzabschlüsse, Abschlüsse zu Fahrschachtwänden, gegen Feuer widerstandsfähige Verglasungen... |
In den 1980er Jahren | Neue Regelungen z.B. Kabelschottungen, Installationsschächte und -kanäle, elektrische Kabelanlagen, Brandschutzverglasungen... |
nach 1990 | detaillierte Vorschriften zu Feuerschutzabschlüssen und Rauchschutztüren, zusätzliche Regelungen zum Brandverhaltenvon Wand- und Deckenbekleidungen. |
ab 2000 | ... feuerwiderstandsfähige Lüftungungsleitungen ..., Anwendungsregeln für Prüfzeugnisse im Zusammenhang mit neuen europäischen Bestandsprüfungen. |
2002 | Musterbauordnung Fassung November 2002 (2012) zuletzt geändert durch die Beschlüsse der Bauministerkonferenz von 13.05.2016. |
Bestandsschutz bedeutet, das ein bestehendes Gebäude, entsprechend dem Zeitpunkt seiner Herstellung den Bauvorschriften rechtmäßig errichtet wurde, jedoch den heute gültigen Baurechtbestimmungen nicht mehr entspricht, erhalten und weiter genutzt werden darf. |
Durch Artikel 14 Abs. 1 des Grundgesetzes liegt ein Bestandsschutz nur dann vor, wenn das Bauvorhaben zum Zeitpunkt seiner Errichtung genehmigt wurde oder genehmigungsfähig gewesen wäre und entsprechend der genehmigten Planung errichtet wurde. |
Bestandsschutz hört spätestens dort auf wo Gefahren für Leben und Gesundheit bestehen. |